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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (98 Worte)

Blockheizkraftwerke: Strom steuerfrei

Einige Betriebe produzieren ihren Strom für Betrieb und Privathaushalt mit Blockheizkraftwerken selbst. Neben dem Strom geben die Motoren auch Wärme ab. Laut Bundesfinanzministerium fällt auf die so gewonnene Energie keine Stromsteuer an. Es betrifft explizit Strom aus Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu zwei Megawatt.

Betreibt ein Unternehmer gleichzeitig mehrere Blockheizkraftwerke, z.B eins im Betrieb und eins im benachbarten Privathaus, handele es sich hierbei trotzdem um insgesamt eine Anlage, wenn alle Nennleistungen zusammen (Summe aller Blockheizkraftwerke) zwei Megawatt nicht übersteigen. Liegt dieser Fall vor, dann gewährt wohl das Finanzamt die Stromsteuerbefreiung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 11. Mai 2024

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