CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (151 Worte)
Betriebsprüfer darf Kosten für häusliches Arbeitszimmer absetzen
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers können wohl als Werbungskosten anzuerkennen sein, entschied das FG Düsseldorf. Im konkreten Fall hatte dem Betriebsprüfer in den Räumen des Finanzamts kein Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestanden – 30 Schreibtische für 80 Prüfer waren den Richtern zu wenig.
Der Steuerpflichtige könne nicht darauf verwiesen werden, zu verschiedenen Tageszeiten «sein Glück zu versuchen» oder mit anderen Prüfern einen Wettkampf um den letzten verfügbaren Arbeitsplatz auszutragen, erklärten die Richter. Besonders, da üblicherweise an bestimmten Wochentagen vermehrt im Innendienst gearbeitet werde, weil die eigentliche Außenprüfung vor Ort abgeschlossen sei und danach die Berichtsanfertigung anstehe (FG Düsseldorf vom 29.2.2012, 7 K 3963/11 E ).(Man muss sich nun folgendes vorstellen: das Finanzamt des Finanzamtbetriebsprüfers hat offensichtlich dessen Steuererklärung für nicht richtig empfunden und Werbungskosten gekürzt. Daraufhin hat der Betriebsprüfer Klage eingereicht gegen die Auffassung des Finanzamtes - dass ich das noch erleben darf!)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare