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Aufgepasst! Verschärfte Erklärungspflicht bei Gewinneinkünften aus gewerblichen Fonds
Ab dem Steuerjahr 2011 besteht für alle, die Gewinneinkünfte erzielen, die Pflicht zur elektronischen Abgabe. Da denkt man sofort an Gewerbetreibende und Freiberufler.
Doch wer sein Geld in gewerbliche Fonds investiert hat, müsste damit auch eine elektronische Erklärung abgeben.
Gerade für ältere Steuerpflichtige dürfte dies eine Belastung bedeuten. Oft ist auch der Unterschied zu einer gewöhnlichen Geldanlage fremd.
Deshalb schlug der Deutsche Steuerberaterverband eine Ausnahme für Steuerpflichtige vor: Wer nur durch einen solchen Fonds Gewinneinkünfte hat, soll von der Pflicht befreit werden. Doch das Gesetz unterscheidet nicht zwischen den Gewinneinkünften. Daher wird es laut dem Bundesministerium der Finanzen keine Befreiung geben.
DStV, Pressemitteilung vom 19.04.2012 cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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