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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (102 Worte)

Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen

Wir haben bereits davon berichtet, dass die Bundesregierung zusammen mit der Schweiz nach einer Lösung suchten, um Transparenz zu gewährleisten, dass Schwarzgeld nicht mehr unentdeckt auf schweizer Konten deponiert werden kann und somit der Besteuerung des deutschen Fiskus entgeht. Bei diesem beschlossene Gesetzesentwurf wurden folgende Eckpunkte mit der Schweiz ausgehandelt:

- Besteuerung der Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger genauso wie in Deutschland

- zukünftige Erbschaften werden erfasst

- zukünftiger steuerlicher Informationsaustausch beider Staaten

- rückwirkende Nachversteuerung auf das Kapital in der Schweiz. Möglichkeit der Selbstanzeige

- Informationfluss seitens der Schweiz bei Verlagerung von Vermögen deutscher Steuerpflichtger in Drittländer

Den gesamten Bericht lesen Sie unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/04/25-04-2012-PM15.html?__nnn=true cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Mittwoch, 01. Mai 2024

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