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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (116 Worte)

Anhängige Verfahren vor Finanzgerichten, BFH ...

Das BMF hat sich zur Anwendung der geänderten Übersicht des Bundeszentralamtes für Steuern über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer von DBA-Staaten ab dem 1. Juli eines Kalenderjahres geäußert.

Die Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer er folgt nach Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 gemäß § 43a Absatz 3 Satz 1 EStG grundsätzlich bereits bei Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer auf Ebene der Kreditinstitute nach Maßgabe des § 32dAbsatz 5 EStG (Rz. 201 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 - BStBl 2010 I Seite 94).

Davon abweichend wird die deutsche Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigder ausländischen Steuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat nach dem Rechdieses Staates ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen Steuer besteht.

vollständiges Schreiben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/010__a,property=publicationFile.html
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Freitag, 26. April 2024

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