Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (75 Worte)

Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) verfassungswidrig ist.

Das Gericht führt weiter aus: Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes einer Ehe ist es dem Gesetzgeber zwar nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.

Sollte die Förderung der Ehe jedoch mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher gehen, obwohl diese mit der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt dies eine solche Differenzierung nicht.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg.

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Comment for this post has been locked by admin.
 

Kommentare