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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) verfassungswidrig ist.
Das Gericht führt weiter aus: Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes einer Ehe ist es dem Gesetzgeber zwar nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.
Sollte die Förderung der Ehe jedoch mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher gehen, obwohl diese mit der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt dies eine solche Differenzierung nicht.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg.
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