Je nach Art und Zweck einer Bildungsmaßnahme können die Aufwendungen dafür steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in voller Höhe (Fortbil...
CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 01.12.2015, IX R 9/15
Je nach Art und Zweck einer Bildungsmaßnahme können die Aufwendungen dafür steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in voller Höhe (Fortbil...