Anrufungsauskunft: Anspruch nach § 15 Abs. 4 5. VermBGLeitsätze1. Die Auskunft nach § 15 Abs. 4 5. VermBG ist ein Verwaltungsakt i.S. von § 118 Satz 1...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 05.06.2014, VI R 90/13
Anrufungsauskunft: Anspruch nach § 15 Abs. 4 5. VermBGLeitsätze1. Die Auskunft nach § 15 Abs. 4 5. VermBG ist ein Verwaltungsakt i.S. von § 118 Satz 1...