Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 20021. Die in § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 2002 angeordnete Freistellung ...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 9.4.2014, I R 52/12
Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 20021. Die in § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 2002 angeordnete Freistellung ...