Mit der Änderung von § 13b Abs. 5 S. 2 UStG wurden zum 1.10.2014 die Voraussetzungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen neu gerege...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen ab 1.10.2014
Mit der Änderung von § 13b Abs. 5 S. 2 UStG wurden zum 1.10.2014 die Voraussetzungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen neu gerege...