"Kein anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG1. Ein anderer Arbeitsplatz steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeb...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 18.05.2017, VI R 9/16
"Kein anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG1. Ein anderer Arbeitsplatz steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeb...