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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.


Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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11 Minuten Lesezeit (2116 Worte)

Geschäftsführergehalt, Gehaltsbestandteile, Sachleistungen

1) Sachleistungen / Vergütungsbausteine, bei denen Gehaltsumwandlung möglich ist

Hier gibt es keine allgemeine gesetzliche Zusätzlichkeitsvoraussetzung für den Grundtatbestand oder es existiert eine Sonderregel, die auch ohne zusätzliche Gewährung funktioniert.

Sachleistung / Baustein Gehaltsumwandlung möglich? Wichtiger Hinweis
Dienstwagen zur Privatnutzung Ja Klassischer Sachbezug. Keine gesetzliche Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Bewertung nach 1-%-Regel/Fahrtenbuch; bei Elektrofahrzeugen begünstigte Bewertung.
Dienstwohnung / verbilligte WohnungJaSachbezug nach § 8 EStG. Die besondere Begünstigung bei Wohnungsüberlassung hängt an den gesetzlichen Mietwertgrenzen, nicht an einer Zusätzlichkeitsklausel.
Private Nutzung von betrieblichen IT- und Telekommunikationsgeräten (z. B. Handy, Laptop, Tablet des Arbeitgebers)Ja§ 3 Nr. 45 EStG nennt keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Deshalb ist diese Gestaltung deutlich flexibler als viele andere Benefits.
Personalrabatte auf Waren oder Dienstleistungen des ArbeitgebersJaSteuerfreibetrag bis 1.080 € p. a.; § 8 Abs. 3 EStG enthält keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung.
Jobticket / ÖPNV-Zuschüsse in der pauschal besteuerten VarianteJa, eingeschränktDie steuerfreie Variante nach § 3 Nr. 15 EStG verlangt Zusätzlichkeit. Aber § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG erlaubt eine 25-%-Pauschalversteuerung auch dann, wenn die Leistung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Sonstige normale, nicht besonders begünstigte SachbezügeJaPraktisch fast immer per Gehaltsumwandlung denkbar, aber dann regelmäßig voll lohnsteuer- und oft auch sv-pflichtig. Steuerlich interessant ist das meist nur selten.

Wenn eine Leistung per Gehaltsumwandlung eingebaut werden soll, sind in der Praxis vor allem Dienstwagen, Dienstwohnung, Arbeitgeber-Handy/Laptop und Personalrabatte die robustesten Bausteine. Beim Jobticket ist Gehaltsumwandlung zwar möglich, aber dann meist nicht steuerfrei, sondern nur über die besondere Pauschalierungsregel interessant. 


2) Sachleistungen / Vergütungsbausteine, die zwingend zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden müssen

Hier gilt: Wenn du die Steuerfreiheit oder die begünstigte Pauschalierung behalten willst, darf die Leistung nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen. 

Sachleistung / Baustein Zusätzlichkeit zwingend? Wichtiger Hinweis
50-Euro-Sachbezug (Gutscheine/Geldkarten) Ja Die 50-€-Freigrenze greift bei Gutscheinen/Geldkarten nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Außerdem dürfen es nur begünstigte Gutscheine/Geldkarten sein.
Jobticket / ÖPNV-Zuschüsse in der steuerfreien VarianteJaSteuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG nur bei zusätzlicher Gewährung.
Kindergarten- / Kita-Zuschuss für nicht schulpflichtige KinderJaSteuerfrei nur bei zusätzlicher Gewährung.
Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 € p. a.JaSteuerfrei nur bei zusätzlicher Gewährung.
Überlassung eines betrieblichen Fahrrads / E-Bikes (kein Kfz) in der steuerfreien VarianteJaSteuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG nur bei zusätzlicher Gewährung.
Kostenloses elektrisches Laden eines E-/Hybridfahrzeugs im BetriebJaSteuerfreiheit nach § 3 Nr. 46 EStG nur bei zusätzlicher Gewährung.
Übereignung von Computer/Tablet/Peripherie an den Arbeitnehmer mit 25-%-PauschalsteuerJa§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG verlangt ausdrücklich die zusätzliche Gewährung. Gleiches gilt für Internetzuschüsse.
Übereignung einer Wallbox / Ladevorrichtung oder Zuschuss dazuJa§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG verlangt ausdrücklich die zusätzliche Gewährung.
Übereignung eines betrieblichen Fahrrads mit 25-%-PauschalsteuerJa§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG verlangt ausdrücklich die zusätzliche Gewährung.
Essenszuschüsse / arbeitstägliche Mahlzeiten in der pauschal besteuerten BegünstigungPraktisch ja§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG verlangt, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile vereinbart sind. Das ist funktional ein Ausschluss der klassischen Gehaltsumwandlung.

Alles, was auf „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" beruht, fällt bei Gehaltsumwandlung regelmäßig aus der Begünstigung heraus. Das betrifft in der Praxis vor allem 50-€-Gutscheine, Kindergartenzuschüsse, Gesundheitsförderung, Firmenrad, Ladevorteile für E-Autos sowie viele pauschal besteuerte Digital- und Mobilitätsbausteine.  


3) Wichtige Sonderfälle, die oft verwechselt werden

Jobticket

Das Jobticket ist der wichtigste Mischfall:

  • steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG: nur zusätzlich
  • 25 % pauschal nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG: auch ohne Zusätzlichkeit möglich

Deshalb gehört das Jobticket je nach Gestaltung in beide Kategorien

Arbeitgeber-Handy/Laptop

Auch hier gibt es zwei Ebenen:

  • bloße Nutzung eines arbeitgebereigenen Geräts: sehr flexibel, weil § 3 Nr. 45 EStG keine Zusätzlichkeit fordert
  • Übereignung des Geräts oder Internetzuschuss mit 25-%-Pauschalsteuer: nur zusätzlich nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG

Das wird in der Praxis oft durcheinandergebracht.

Firmenrad

Auch beim Fahrrad muss unterschieden werden:

  • steuerfreier Überlassung nach § 3 Nr. 37 EStG: nur zusätzlich
  • anderen, nicht steuerfreien Gestaltungen: arbeitsrechtlich ggf. möglich, aber dann eben nicht mit derselben Steuerbegünstigung

4) Speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer: die entscheidende Warnung

Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer reicht es nicht, dass ein Benefit lohnsteuerlich grundsätzlich zulässig ist. Die Leistung muss zusätzlich auch fremdüblich, klar vorab vereinbart und tatsächlich so durchgeführt sein. Sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Besonders heikel sind ungewöhnliche Vergütungsbestandteile wie Überstundenvergütungen oder SFN-Zuschläge; der BFH hat solche Zuschläge beim Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig als gesellschaftlich veranlasst und damit als vGA eingeordnet.


5) Praxistaugliche Merkhilfe

Gehaltsumwandlung möglich

Vor allem:

  • Dienstwagen
  • Dienstwohnung
  • Arbeitgeber-Handy/Laptop zur privaten Nutzung
  • Personalrabatte
  • Jobticket in der 25-%-Pauschalvariante

Zwingend zusätzlich

Vor allem:

  • 50-€-Gutscheine / Geldkarten
  • steuerfreies Jobticket
  • Kita-/Kindergartenzuschuss
  • Gesundheitsbudget / Gesundheitsförderung
  • steuerfreies Firmenrad
  • E-Auto-Laden im Betrieb
  • Übereignung von Hardware / Wallbox / Fahrrad in den begünstigten Pauschalierungsmodellen
  • Essenszuschüsse, soweit die Begünstigung genutzt werden soll


6) Die 10 wichtigsten Sachleistungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

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