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Aufgrund von § 66 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG wird für das Kalenderjahr 2022 neuerlich ein Kinderbonus gewährt.
Dieser beläuft sich auf einen Einmalbetrag von 100 Eur.
Anspruch auf diesen Kinderbonus besteht für jedes Kind, für welches im Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat.
Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgte zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022.
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