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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (163 Worte)

Garantiezusage als Versicherungsleistung

Der BFH hatte sich mit Urteil vom 14. November 2018 (XI R 16/17) zur steuerlichen Behandlung einer Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung zu äußern.

In der Urteilsbegründung führte der Senat aus, dass die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung sei, sondern eine eigenständige Leistung .

Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei ist.

Das Bundesministerium für Finanzen hat daraufhin das Entgelt für diese Versicherungsleistung versicherungssteuerpflichtig gemacht (BMF-Schreiben vom 11.05.2021).

Mit einer vertraglichen entgeltlichen Garantiezusage eines Verkäufers, im Falle eines Schadens an der Kaufsache in der Weise für den Schaden einzustehen, dass der Käufer einen Anspruch auf Reparatur oder Reparaturkostenersatz gegen den Verkäufer erhält, wird zwischen Verkäufer und Käufer ein Versicherungsverhältnis im Sinne des VersStG begründet. Das für die Garantiezusage an den Verkäufer/Garantiegeber gezahlte Entgelt ist Versicherungsentgelt im Sinne des § 3 VersStG.

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Samstag, 27. April 2024

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