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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (229 Worte)

Keine Gewerbesteuer auf Rendering-Leistungen von Architekten

Das Finanzgericht Köln hatte sich mit Urteil vom 21.04.2021 (9 K 2291/17) zum Rendering von Architekten geäußert.

Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den entsprechenden Tätigkeiten der Architekten ein Gestaltungs­spielraum besteht.

Beim sog. Rendering werden Entwurfs-Planungen mithilfe einer Grafik-Software dreidimensional veranschaulicht. Dadurch erhält der Betrachter einen besseren bzw. lebensnaheren Eindruck von der Wirkung eines Bauwerks.

Aufgrund des überwiegenden Einsatzes von Computersoftware innerhalb der Leistungen unterwarf das Finanzamt die Einkünfte aus diesen Leistungen der Gewerbesteuer, denn bei der Visualisierung fremder Architektenentwürfe stehe die Anwendung technischer Fertigkeiten und die Beherrschung der entsprechenden Grafik-Software im Vordergrund, so die Begründung des Finanzamtes. Weiterhin hieß es, dass die Kläger hätten einen so begrenzten eigenen Gestaltungsspielraum hätte, dass die eigene Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtwürdigung nicht mehr dem Berufsbild eines Architekten entsprechen würde. Deshalb sei keine freiberufliche Tätigkeit anzunehmen, sondern eine gewerbliche.

Das Finanzgericht sah dies anders. Das Rendern, also das Visualisieren ist eine typische Architektentätigkeit im Bereich der gestalterischen Planung und somit nicht gewerbesteuerpflichtig. Weiterhin sei Rendering nunmehr ein Bestandteil des Architekturstudiums.

Die Spezialisierung auf einen für die Architektur typischen Teilbereich sei für die Ausübung einer freiberuflichen Architektentätigkeit unschädlich. Spezialisierungen sind heutzutage bei komplexen Aufgabenstellungen wie bei der Planung und Errichtung von Bauwerken erforderlich.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben, sprechen Sie mich gern an.

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Sonntag, 28. April 2024

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