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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (207 Worte)

Umsatzsteueränderung Gastronomie zum 01.01.2021

Zum 01.01.2021 ändern sich erneut die anzuwendenden Umsatzsteuersätze in der Gastronomie.

19%, 16%, 7% oder doch 5%? Welcher Steuersatz gilt für was in der Gastronomie?

Grundsätzlich (bis 30.06.2020) gilt für in Gastronomie-Betrieben zubereitete und zum Verzehr angebotene Speisen der Umsatzsteuersatz von 19%.

Dieser reduziert sich jedoch auf 7%, wenn ein Take-Away-Verkauf stattfindet.

Die Bundesregierung hatte zunächst eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 7% für Speisen in der Gastronomie zum 01.07.2020 beschlossen. Der Steuersatz auf Getränke blieb bei 19%.

Die Reduzierung auf den ermäßigten Steuersatz für Speisen auf 7% ab dem 1. Juli 2020 wurde befristet bis zum 30. Juni 2021.

Danach (im Rahmen des Konjunkturpakets) wurde die allgemeine Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% gesenkt und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.

Konkret hieß das für die Gastronomie:

  • 01.07.2020 - 31.12.2020: 5 % USt für Speisen im Restaurant
  • 01.07.2020 - 31.12.2020: 16% USt für Getränke im Restaurant
  • 01.01.2021 - 30.06.2021: 7 % USt für Speisen im Restaurant
  • 01.01.2021 - momentan unbegrenzt 19% USt für Getränke im Restaurant
  • 01.07.2021 - momentan unbegrenzt 19% USt auch für Speisen im Restaurant

Ab 01.01.2021 heißt es also erst einmal:

  • für Speisen im Restaurant 7% USt und
  • für Getränke im Restaurant 19% USt.
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Samstag, 27. April 2024

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