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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (257 Worte)

Grenzüberschreitender Versandhandel (Fernverkauf)

Überblick über die Regelungen zum grenzüberschreitenden Versandhandel (Fernverkauf)

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen an private Abnehmer gilt in der europäischen Union das Ursprungslandprinzip.

Das heißt: Verkauft ein Unternehmer mit z.B. Sitz und Warenlager in Deutschland Produkte nach Frankreich an Privatpersonen, entsteht in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer und muss in Deutschland abgeführt werden.

Ab einer bestimmten Größenordnung (Lieferschwelle; Geringfügigkeitsschwelle) werden die Umsätze jedoch im Bestimmungsland versteuert. Bedingung hierfür ist, dass die Gegenstände vom Unternehmen im Ursprungsland zur Privatperson im Bestimmungland versendet bzw. befördert wurden. Hierbei muss der Unternehmer als als Lieferer bzw. Beförderer verantwortlich sein.

Das heißt: Überschreitet der Unternehmer (wie oben) die Lieferschwelle, entsteht in Frankreich die französische Umsatzsteuer und muss in Frankreich abgeführt werden.

Diese "Versandhandelregelung" gilt jedoch nicht, wenn der private Abnehmer für die Beförderung verantwortlich ist. Der Unternehmer darf weder mittelbar noch unmittelbar an der Bevörderung bzw. Versendung beteiligt sein.

Das heißt: Holt der private Käufer die Waren beim Unternehmen selbst ab oder beauftragt selbst eine Spedition für die Abholung, entsteht in unserem Beispiel die deutsche Umsatzsteuer und ist in Deutschland zu entrichten.

Die nationalen Regelungen innerhalb der EU sind jedoch nicht optimal abgestimmt. So kann es zu doppelten Umsatzversteuerungen kommen bei Anwendung der Lieferschwellenregelungen. So kann der Herkunftsland eine Besteuerung zulassen, das Bestimmungsland jedoch ebenfalls eine Besteuerung einfordern.

Diese Konstellationen sollten genauestens überwacht werden.

Das Problem der möglicher Weise doppelten Besteuerung kann vermieden werden, wenn aktiv auf die Anwendung der Versandhandelregelung verzichtet wird.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben, sprechen Sie mich gern an.

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Dienstag, 23. April 2024

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