Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (138 Worte)

Gemeinschaftsunterkunft in Kaserne - geldwerter Vorteil


Das Finanzgericht Saarland hatte sich mit Urteil vom 31.01.2018 (2 K 1198/15) zur Bewertung der vom Arbeitgeber bereitgestellten, aber vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft als geldwerter Vorteil geäußert.




Gemeinschaftsunterkunft in Kaserne



Die Richter kamen in dem Urteil zu der Ansicht, dass ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auch dann vorliegt, wenn eine unentgeltliche Unterkunft in der Kaserne tatsächlich nicht für Übernachtungen genutzt wird, sondern der Arbeitnehmer arbeitstäglich an seinen privaten Wohnsitz zurückkehrt.




Mangels selbst getragener Kosten infolge der unentgeltlichen Gestellung kann der Arbeitnehmer danach weder den von ihm für die (nicht zu Übernachtungen genutzten) Gemeinschaftsunterkunft versteuerten Sachbezugswert noch die darauf entfallende Lohnsteuer als allgemeine Werbungskosten geltend machen.




Haben Sie weiterführende Fragen zu Ihrer steueroptimalen Erstellung Ihrer Steuererklärung als Berufssoldat, sprechen Sie mich gern an. Unsere Erfahrungen in diesem Bereich helfen Ihnen sicherlich weiter.




cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Comment for this post has been locked by admin.
 

Kommentare