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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (99 Worte)

"Dummes Arschloch" Beleidigung (noch) in Ordnung

Der BGH hatte sich mit Urteil vom 14.11.2017 (IV ZR 534/14) zur möglichen Schmerzensgeldzahlung wegen einer verbalen Beleidigung zu äußern.

Beleidigung - In dem Urteil kamen die Richter zu dem Schluss, dass bei verbalen Auseinandersetzungen, bei denen eine Partei als "dummes Arschloch" bezeichnet wird, der Gemeinte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte hat.

Dies gelte zumindest insoweit, als sich zuvor in extrem abfälliger Weise der andere ebenfalls geäußert hat.

Überzogene und äußerst abfällige Kritik stellt also allein noch keine rechtlich abgreifbare Schmähkritik dar. Das sollte aber unter zivilisierten Menschen dennoch unterbleiben.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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