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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (84 Worte)

nur eine Basisversicherung abziehbar

Der BFH hatte sich mit Urteil vom 29.11.2017 (X R 5/17) zu den parallelen Krankenversicherungsbeiträgen mit Basisversicherung geäußert.

In dem Urteil kamen die Richter zu dem Schluss, dass ein Steuerpflichtiger, der sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert ist, lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG (Basisversicherung) abziehen kann, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.



Der Abzug der nicht als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung scheidet ebenfalls aus.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller , Hamburg

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