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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (161 Worte)

Vertragsstatut - Missachtung als Rechtsanwendungsfehler

Der BFH hat sich mit Urteil vom 07.12.2017 (IV R 37/16) zur Missachtung des Vertragsstatuts als Rechtsanwendungsfehler, zur Gewinnverwirklichung bei zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen und zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Zusammenhang mit dem Vertrieb bzw. der Lizenzierung eines Films geäußert.

Die Richter kamen zu der Ansicht, wenn das Tatsachengericht einen Vertrag, der ausländischem Recht unterliegt (Vertragsstatut), nach deutschem Recht auslegt, darin ein Verstoß gegen materielles Bundesrecht liegt, der vom Revisionsgericht ohne Rüge zu beachten ist.

Für die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang ein Leistungsverpflichteter seine Leistung erbracht hat und ihm der Anspruch auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist, kommt es darauf an, zu welcher Leistung der Leistungsverpflichtete überhaupt verpflichtet ist. Dies muss durch Auslegung des zugrunde liegenden Vertrags ermittelt werden.

Unterliegt dieser Vertrag gemäß den Vorschriften des Internationalen Privatrechts ausländischem Recht, ist die Auslegung des Vertrags nach jenem ausländischen Recht vorzunehmen. Denn das auf einen Vertrag anzuwendende Recht (das Vertragsstatut) ist maßgebend für die Vertragsauslegung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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