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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Entfernungspauschale - hin und zurück an verschiedenen Tagen
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 14.07.2017 (6 K 3009/15 E) entschieden, dass die Entfernungspauschale für Fahrten zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der ab dem 01.01.2014 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 sind Werbungskosten auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung (Entfernungspauschale) und erster Tätigkeitsstätte i. S. des Absatzes 4 der Vorschrift.Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 € anzusetzen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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