CPM Steuerberater News
Vermietung einer Jugendherberge an Erwachsene
Der BFH hat sich mit Urteil vom 10.8.2016 (V R 11/15) zur Umsatzsteuer bei einer gemeinnützigen Jugendherberge und zur Frist für die Einlegung der Revision bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung geäußert.
In dem Urteil kamen die Richter zu der Ansicht, dass die Steuersatzermäßigung für eine gemeinnützige Jugendherberge gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG i.V.m. §§ 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO nicht für Leistungen an allein reisende Erwachsene gilt.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein.
Nach seiner Satzung "baut, unterhält und bewirtschaftet [er] Jugendherbergen und andere jugendgemäße Unterkünfte, die allen Mitgliedern des Deutschen Jugendherbergswerkes und der International Youth Hostel Federation (IYHF) unabhängig von ihrer Nationalität, Rasse, Religion oder Weltanschauung offen stehen. Jugendherbergen sind Stätten des sozialen Lernens.
Sie dienen vornehmlich der Begegnung der Jugend des In- und Auslandes, der Durchführung von Schulklassenfahrten, Studien und Schullandheimaufenthalten, sonstiger schulischer Veranstaltungen, Freizeit und Erholungsmaßnahmen, Seminaren und Tagungen überwiegend von Jugendgruppen, Jugendverbänden und Familien."
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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