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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (107 Worte)

Ratenzahlung und Insolvenz

Aus der Tatsache, dass ein Schuldner seinem Gläubiger Ratenzahlung angeboten hat, da die Schuld nicht in einer Summe getilgt werden kann, kann nicht geschlussfolgert werden, dass der Schuldner die Zahlung eingestellt hat.

Der BGH hat im Urteil vom 14.07.2016 (IX ZR 188/15) festgestellt, dass wenn der Schuldner seinem Gläubiger erklärt, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug er-bringen und nur durch Ratenzahlung leisten zu können, dieser nicht allein aus diesem Umstand zwingend darauf schließen kann, dass der Schuldner seine Zahlungen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eingestellt hat. Benötigen Sie Hilfe bei der Sanierung bzw. Insolvenzabwendung oder Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 03. Mai 2024

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