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zinslose Darlehen
Bilanzierung - Keine Abzinsung nicht anzuerkennender (zinslose) Darlehen
Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 07.11.2016 (7 K 3044/14 E) entschieden, dass wenn ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen ist, es nicht passiviert werden darf und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen sei.Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH von einer betrieblichen Veranlassung grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich).
Denn wegen des fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen könne nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht im privaten Bereich wurzelten.
Ob ein Vertrag zwischen Angehörigen dem sog. Fremdvergleich standhält, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, wobei nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt.
Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 EStG) veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) motiviert sind, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
Gäste - Schuldzinsenabzug bei Erstattungszinsen - Steuerberater Müller HamburgSteuerberater Müller Hamburg
(webseite) am Sonntag, 10. Februar 2019 09:46
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