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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (88 Worte)

Erststudium oder schon Zweitstudium?

FG Berlin-Brandenburg - Frage: wann liegt Erststudium und wann liegt Zweitstudium vor

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 02.09.2014 (15 K 15011/14) entscheiden, dass ein Masterstudium, welches auf das Bachelorstudium aufbaut und die entsprechende Hochschul- und Studienordnung das Bachelorstudium als abgeschlossenes Studium vorsieht, als Zweitstudium anzusehen ist.

Das "Erststudium" wäre dann auch im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG mit dem Bachelorstudium abgeschlossen.

Gegen dieses Urteil ist Revision zugelassen worden und ein Verfahren beim BFH (VI R 9/15) anhängig.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Sonntag, 28. April 2024

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