CPM Steuerberater News
zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlicher Belastung
Das Finanzgericht Hamburg (Urteil, 14.06.2012, 1 K 28/12, zur Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung bei Arzneimittelzuzahlungen und Praxisgebühren) hat entscheiden, dass die Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung nicht verfassungswidrig sei.
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, da das Urteil nicht zur Revision zugelassen wurde.
Steuerpflichtige, die entsprechende Bescheide vorliegen haben, sollten das Verfahren offenhalten und Einspruch einlegen und Bezug auf das anhängige Verfahren nehmen.
Sprechen Sie mich hierzu gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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