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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (134 Worte)

Allergien: Diese Kosten sind absetzbar

Der Frühling ist da und die Natur blüht auf! Viele von uns können diese schöne Blütezeit leider nicht in vollen Zügen genießen, da die verschiedensten Allergien das gesamte System lahmlegt.

Wer etwas gegen seine Leiden unternehmen möchte, der hat die Möglichkeit die Kosten für die Bekämpfung und Linderung der Krankheit als außergewöhnliche Belastung "von der Steuer" abzuziehen. Auch Aufwendungen für die Beseitigung der Allergie auslösenden Stoffe aus dem Wohnumfeld gehören den außergewöhnlichen Belastungen an.

Bevor man jedoch die Beseitigung der Ursachen einleitet, sollte man sich ein amtsärztliches Attest ausstellen lassen, das das Krankheitsbild belegt. Dies hilft von vornherein unnötigen Streitigkeiten mit dem Finanzamt aus dem Wege zu gehen. Die Gebühr für das amtsärztliche Attest kann zudem bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden (BFH, 15.3.2007, III R 28/06).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 04. Mai 2024

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