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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (132 Worte)

Studierende: WG-Zimmer als Werbungskosten abziehbar

Foto: S.Hofschlaeger/www.pixelio.de Der BFH hat in einem Urteil entschieden, dass Studenten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ihr WG-Zimmer als Werbungskosten absetzen können. Voraussetzung hierfür sei, dass der bisherige Wohnort weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt und der Student mindestens zweimal im Monat nach Hause fährt. Dabei müsste es keine doppelte Haushaltsführung geben, sondern zumindest das weiterhin bestehende Wohnen bei den Eltern. Wie bei anderen Fortbildungsmaßnahmen, seien auch die Unterkunftskosten für die Zweitunterkunft am Studienort als Werbungskosten anzusehen.

Auch die Fahrtkosten zur Uni bzw. Ausbildungsstädte und an den Hauptwohnsitz können geltend gemacht werden, wenn der Student bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat. Bei einem Erststudium bzw. einer Erstausbildung zählen diese Fahrtkosten nur zu den Sonderausgaben. Diese wirken sich nur aus, wenn Einkommen vorhanden ist, dass zu Einkommensteuer führt (BFH, 19.09.2012, VI R 78/10).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Donnerstag, 02. Mai 2024

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