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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (55 Worte)

Änderung Sachbezugswerte ab 2013

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 20.12.2012 Stellung bezüglich der lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der ArbeitnerInnen genommen.

Demzufolge beträgt ab dem Kalenderjahr 2013 der Wert für Mahlzeiten für
  • Frühstück € 1,60 und
  • Mittag- oder Abendessen € 2,93 .
(BMF-Schreiben v.20.12.2012, IV C 5)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 02. Mai 2024

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