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Erbschaft: Steuerschulden sind Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hat entschieden: Abschlusszahlungen über die Einkommensteuer im Todesjahr eines Verstorbenen, die auf einen Erben entfallen, sind steuerlich abzugsfähig.
"Zu den Nachlassverbindlichkeiten, die steuerlich abzugsfähig sind, gehören auch Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls schon entstanden sind", so die Richter. Auch solche Steuerverbindlichkeiten, die der Verstorbene als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet habe und die erst mit dem Ablauf des Todesjahres entstanden sind, seien abzugsfähig. Das spätere Entstehen der Steuerverbindlichkeit sei somit begründet.
Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 15/11
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