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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (138 Worte)

Ehrenamtliche Tätigkeit: Umsatzsteuerpflicht auf 2013 verschoben

Ab 1.4.2012 sollten pauschal gezahlte Vergütungen für Ehrenämter umsatzsteuerpflichtig werden. Das Bundesministerium für Finanzem (BMF) hat nun die Anwendung der neuen Vorschriften auf den 1.1.2013 verschoben.

Mit dem Schreiben vom 02.01.2012 schockte das BMF Vereine und Verbände. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand als Pauschale gezahlt werden, umsatzsteuerpflichtig sein sollen. Das sollte bereits für Umsätze ab dem 1.4.2012 gelten.

An der Neuregelung haben neben dem Deutschen Fußballbund auch viele andere betroffene Vereine und Verbände Kritik geübt. Die Regelung habe Auswirkungen für die verschiedensten ehrenamtlichen Vergütungen im Sport- und Kulturbereich, die bisher nicht wirklich nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

Darauf hat nun die Finanzverwaltung reagiert und den Anwendungszeitpunkt für die Rechtsänderungen verschoben vom 1.4.2012 auf den 1.1.2013 (BMF-Schreiben vom 21.3.2012, BStBl. 2012 I S. 344).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Mittwoch, 01. Mai 2024

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