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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (115 Worte)

Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg unterzeichnet

Doppelbesteuerung ist für viele Unternehmen ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen. Das Abkommen schafft eine Vereinfacherung.

Eine wichtige Neuerung ist die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. An dem Nullsatz für Zinsen und dem Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei Lizenzgebühren wird jedoch festgehalten.

Das unterzeichnete Abkommen enthält auch eine Regelung zur Besteuerung von Ruhegehältern aus der Sozialversicherung, als auch von Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden. Dies schafft Rechtsklarheit für viele Rentner.

Doppelbesteuerungsabkommen haben ausserdem das Ziel, eine Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Das neu unterzeichnete Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden das derzeit noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 ersetzen.

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen 23.4.2012, Pressemitteilung Nr. 14/2012)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Sonntag, 28. April 2024

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