Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (227 Worte)

BFH, 24.9.2013, VI R 20/13

In 2010 hatte der BFH drei Fälle zu beurteilen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Zuschüsse zu deren Bezinkosten gewährte. Sei es als Geldzuschuss oder als Gutschein.

Streitigkeit kam auf, da die Finanzämter diese Zuschüsse gern der Einkommensteuer unterwerfen wollten.

Die Arbeitnehmer durften entweder mittels Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu 44 € im Monat auf Kosten des Arbeitgebers tanken. In einem anderen Fall bekamen Arbeitnehmer zum Geburtstag Gutscheine.

Steuerlich sind jedoch nicht alle Gutscheine gleich. Das steuerliche Problem besteht nämlich darin, dass es sich zum einen um Aufmerksamkeiten an die Arbeitnehmer handeln kann, die dann in Höhe von 44 € steuerfreier Sachlohn darstellen und zum anderen es sich um Barlohn, also um einen Geldbetrag handelt. Geldbeträge sind eigentlich ganz klassisch der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Der BFH urteilte jedoch, dass beide Varianten als Sachbezüge einzuordnen sind und entschied zu Gunsten der Arbeitnehmer (Az: VI R 21/09, VI R 27/09 und VI R 41/10). Es spielte somit keine Rolle, ob Gutscheine vergeben werden oder anstelle der Gutscheine eine Tankkarte benutzt wurde, also gleich entsprechend Geld.

Der BFH begründete seine Urteile damit, dass es sich hierbei immer um Zahlungen des Arbeitgebers handelte. Durch die klare Bestimmung der Verwendung, waren die Leistungen strikt sachbezogen und somit nicht als Lohn zu werten. Die Aufwendungen des Arbeitgebers sind dadurch zu 100% lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Betriebsausgaben.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 26. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)