Wer ergänzend zum Lohn Hartz-IV-Leistungen bekommt, kann Ausgaben für Geschäftskleidung oder Friseurbesuche nicht als Werbungskosten steuerlich gelten...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
Hartz-IV: Businesskleidung und Friseur nicht absetzbar
Wer ergänzend zum Lohn Hartz-IV-Leistungen bekommt, kann Ausgaben für Geschäftskleidung oder Friseurbesuche nicht als Werbungskosten steuerlich gelten...