BUNDESFINANZHOF Urteil vom 08.03.2017, II R 38/14 Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalü...
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BFH, 08.03.2017, II R 38/14
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 08.03.2017, II R 38/14 Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalü...