Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG1. Die einer ...
CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 12.2.2014, IV R 22/10
Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG1. Die einer ...
BFH, 16.10.2013, VI R 52/11
Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht1. Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Ges...
BFH, 12.2.2014, II R 46/12
Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht1. Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Ges...