BUNDESFINANZHOF Urteil vom 06.06.2018, X R 41/17 Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs. 1 SGB V mindern Sonderausgaben...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 06.06.2018, X R 41/17
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 06.06.2018, X R 41/17 Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs. 1 SGB V mindern Sonderausgaben...
Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
Prämien wertlos gewordener Optionen als Werbungskosten bei einem TermingeschäftDas Recht auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil wird au...
BFH, 26.9.2012, IX R 50/09
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