Altverluste aus Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG können nur noch bis zum 31.12.2013 mit Einkünften gemäß § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Ab ...
CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.