§ 14a UStG regelt weitere zusätzliche Angaben und Pflichten des Rechnungsausstellers zu den Vorschriften des § 14 UStG.So regelt § 14a Abs. 1 UStG unt...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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