§ 13a ErbStG regelt Steuerbefreiungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften.Ei...
CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 24.4.2013, XI R 3/11
§ 13a ErbStG regelt Steuerbefreiungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. E...