Die Verdopplung des abziehbaren Betrages für Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Aufwendungen gilt für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2008 erbrac...
CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
Handwerkerleistungen § 35a EStG
Die Verdopplung des abziehbaren Betrages für Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Aufwendungen gilt für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2008 erbrac...