Schuldzinsen sind betrieblich nur begrenzt abziehbar (§ 4 Abs. 4a EStG), wenn der Saldo aus Gewinn/Überschuss zuzüglich der Einlagen und abzüglich der...
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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
BFH, 05.11.2015, III R 57/13
Schuldzinsen sind betrieblich nur begrenzt abziehbar (§ 4 Abs. 4a EStG), wenn der Saldo aus Gewinn/Überschuss zuzüglich der Einlagen und abzüglich der...