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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.


Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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1 Minuten Lesezeit (65 Worte)

Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge

Das BMF hatte sich mit Schreiben vom 05.11.2021 zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten und zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen geäußert.

Das vollstände Schreiben lesen Sie bitte hier.

Haben Sie weiterführende Frage zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.

 

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Sonntag, 23. August 2026

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