CPM Steuerberater News
Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act:
Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge
Das BMF hatte sich mit Schreiben vom 05.11.2021 zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten und zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen geäußert.
Das vollstände Schreiben lesen Sie bitte hier.
Haben Sie weiterführende Frage zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.
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