CPM Steuerberater News
Kommissionsvertrag
Der Kommissionsvertrag ist neben dem normalen Kaufvertrag ein wirtschaftlich wichtiger und äußerst sinnvoller Vertragstyp.
Der Kommissionsvertrag ermöglicht es dem Kommittenten (Eigentümer der Ware) einen schnellen und zielgerichteten Marktzugang über die Kontakte oder Vertriebswege des Kommissionärs (Vertreibers).
Der Kommittent kann dabei oft unerkannt bleiben.
Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Umsetzung ist streng darauf zu achten, dass der Kommissionsvertrag die Voraussetzungen des Zivilrechts erfüllt. Dies betrifft hauptsächlich das notwendige weitreichende Weisungsrecht des Kommittenten gegenüber dem Kommissionär.
In den Verträgen muss strikt darauf geachtet werden, dass es zu keiner Eigentumsübertragung vom Kommittenten an den Kommissionär kommt.
Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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