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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (69 Worte)

unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG

Gemäß des BFH-Urteils vom 14.07.2016 (IV R 19/13) ist Gegenstand für die unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG die betriebliche Sachgesamtheit in ihrem Umfang zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs, so dass vorherige Veränderungen des Betriebsvermögens in ihrer Zusammensetzung z.B. in Form von Entnahmen oder Veräußerungen unbeachtlich seien.

Dies gelte soweit dadurch die betriebliche Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit nicht zerstört worden ist.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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