CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Gehaltsumwandlung und zusätzliche steuerfreie oder steuerbegünstigte Bezüge
Eine Arbeitslohnumwandlung bzw. Gehaltsumwandlung setzt unter Umständen voraus, dass entsprechende Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsverschriften beachtet werden, weil gegebenenfalls Bezüge "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gezahlt werden müssen.
Nachfolgend sind einmal Vergütungen (Gehaltsumwandlung) aufgezählt, die ohne Zusätzlichkeitserfordernis gezahlt werden können oder mit Zusätzlichkeitserfordernis gezahlt werden müssen.
Vergütungen ohne Zusätzlichkeitserfordernis:- Pauschalierung von Erholungshilfen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG)
- Zahlung von steuerfreiem Verpflegungsmehraufwand (§§ 3 Nr. 13 und 16 und 9 Abs. 4a EStG; H 3.16 LStH 2017)
- Pauschalierung von unentgeltlich oder verbilligt abgegebenen arbeitstäglichen Mahlzeiten (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
- Barzuschüsse für unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR 2015); auch ohne Essensmarken oder Restaurantchecks
- Heimarbeitszuschlag (§ 3 Nr. 30 und 50; R 9.13 Abs. 2 LStR 2015)
- Werbung auf Fahrzeugen ( § 22 Nr. 3 EStG)
- Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte... (§ 3 Nr. 45 EStG)
- Fehlgeldentschädigung (R 19.3 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LStR 2015)
- Regelmäßige pauschale Barablösungen für nachgewiesene Reinigungskosten für vom Arbeitgeber gestellte berufstypische Kleidung /§ 3 Nr. 31 EStG)
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge; Zuschläge zur Rufbereitschaft § 3b EStG)
- Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG; R 8.2 LStR 2015)
- Firmenwagengestellung (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG; R 8.1 Abs. 9 LStR 2015)
- Warengutschein im Rahmen der sogenannten 44 €-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG)
- pauschal mit 25% besteuerte Übereignung für Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Elektrohybridfahrzeuge i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG oder Zuschüsse dazu (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG; BMF-Schreiben vom 14.12.2016)
- Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeuges oder Elektrohybridfahrzeuges (§ 3 Nr. 46 EStG)
- Steuerfreier Kindergartenzuschuss (§ 3 Nr. 33 EStG)
- Leistungen an Dienstleistungen für Beratung und Vermittlung bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Leistungen zur kurzfristigen Betreuung von Kindern in besonderen Fällen (§ 3 Nr. 34a EStG)
- Zuschüsse zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Altersförderung ( 3 Nr. 34 EStG)
- pauschal zu versteuernde Barzuschüsse zu Fahrtkosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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