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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (175 Worte)

Einkünfte Feststellung - Photovoltaikanlage

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hatte in einem Urteil vom 22.02.1017 (9 K 230/16) entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage durch eine GbR auf dem gemeinsam genutzten Wohnhaus der Gesellschafter (zusammenveranlagte Ehegatten) einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt.

Dadurch sei eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage nicht erforderlich ist.

Ein Fall von geringer Bedeutung sei nach ständiger Rechtsprechung nur anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt und die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung einfach ist.

Darüber hinaus kann eine geringe Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO auch darauf beruhen, dass aus anderen Gründen die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen gegenüber den einzelnen Feststellungsbeteiligten nahezu ausgeschlossen ist, weil beispielsweise für die Gewinnfeststellung gegenüber der Personengesellschaft und die Ertragsbesteuerung der Gesellschafter ein und dieselbe Behörde zuständig ist, es sich um einen kurzfristigen und leicht überschaubaren Vorgang handelt und zudem die festzustellenden Besteuerungsgrundlagen nach Art und Höhe unstreitig sind.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 02. Mai 2024

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