CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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BFH, 01.03.2018, IV R 38/15
Der BFH hatte sich mit Urteil vom 10.02.2005 (V R 76/03) zur möglichen Vorsteuerkürzung im Zusammenhang der Berücksichtigung der betrieblich veranlassten Bewirtungskosten zu äußern.
Die Richter kamen in dem Urteil zu der Ansicht, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (§ 15 Abs. 1 UStG 1999) zum Vorsteuerabzug berechtigen und eine Vorsteuerkürzung unzulässig sei.Die Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug durch § 15 Abs. 1 a Nr. 1 UStG 1999 ist mit Art. 17 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG nicht vereinbar.
Der Steuerpflichtige kann sich auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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