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Bindungswirkung Feststellungsbescheid
Der BUNDESFINANZHOF hatte sich in einem Urteil vom 09.06.2015 (X R 6/13) zu der Frage zu äußern, inwieweit ein Feststellungsbescheid für die nach § 16 Abs. 4 EStG zu gewährenden Freibeträge Bindungswirkung entfaltet.
Die Richter kamen in dem Urteil zu der Ansicht, dass, wenn in einem Grundlagenbescheid bzw. Feststellungsbescheid ein Veräußerungsgewinn festgestellt wird, dessen Höhe und Zurechnung für das Folgeverfahren bindend sind.Über die persönlichen Voraussetzungen eines Freibetrags ist im Einkommensteuerverfahren zu entscheiden.
Ergeht ein hinsichtlich der Höhe und/oder der Zurechnung des Veräußerungsgewinns geänderter Grundlagenbescheid, so ist der Einkommensteuerbescheid auch hinsichtlich des Freibetrags diesen Änderungen anzupassen.
Die in einem Grundlagenbescheid vorgenommene Zurechnung ist auch dann bindend, wenn ein Veräußerungsgeschäft vor einem Erbfall zwar abgeschlossen, aber erst nach einem Erbfall wirksam wurde.
Ein Freibetrag ist auch in solchen Fällen nur in der Person des Erben entstanden.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
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